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Immissionsschutzrecht - RechtDirekt - Die Online-Beratung zum Verwaltungsrecht und Agrarrecht.

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Immissionsschutz
Imissionsschutz

Immissionsschutz

Durch gesetzliche Umweltschutzvorschriften soll erreicht werden, nachteilige Einwirkungen auf ein für Menschen und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen.

Unter Immissionen versteht man "auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen".

Festgelegte Grenzwerte bzw. Richtwerte gelten für
  • Lärm
  • Luftschadstoffe
  • Erschütterungen
  • Elektromagnetische Felder
  • Licht
  • Wärme
  • Gerüche.

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