Abgaben
Abgabenrecht
Das Abgabenrecht betrifft Steuern, Gebühren und Beiträge.
In den Bereich des Verwaltungsrechtes fallen insbesondere Kommunalabgaben, die auf der Grundlage kommunaler Steuer-, Gebühren- und Beitragssatzungen erhoben werden. Dies sind Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge, Kommunalsteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer etc.) sowie Gebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen und Beiträge für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.
Für Abgabenbescheide sind die Verwaltungsgerichte zuständig.