Gesellschaften
Gesellschaftsrecht
Ein landwirtschaftlicher Betrieb kann nicht nur als Einzelunternehmen organisiert sein, sondern auch in einer anderen Rechtsform geführt werden.
Die Entscheidung ist abhängig von den Rahmenbedingungen - persönlich, wirtschaftlich, rechtlich und steuerlich.
Denkbar sind Personengesellschaften (insbesondere GbR, oHG, KG), Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH), Genossenschaften sowie Mischformen (insbesondere GmbH & Co. KG). Auch Stiftungen sind möglich.
Rechtsfragen ergeben sich meist bei der Neugründung oder Umwandlung einer Gesellschaft sowie bei ihrer Auflösung und der Liquidation des Gesellschaftsvernögens.