Agrarförderung
Agrarförderung
Das Recht der staatlichen Förderung landwirtschaftlicher Betriebe ist weitgehend europäisches Recht. Maßgeblich für den Bewilligungsanspruch der Betriebe sind die EU-Verordnungen über Prämienvoraussetzungen sowie die Rechtsprechung der deutschen und europäischen Gerichte zur Auslegung der Agrarfördervorschriften.
Neben Fragen der Zuteilung von Zahlungsansprüchen geht es hauptsächlich um die Frage, ob ein Anspruch auf Auszahlung der Prämie besteht und wie sich die Prämie berechnet.
Zudem geht es um die Einhaltung der Cross-Compliance-Regelungen im Zusammenhang mit einer Rückforderung bereits ausgezahlter Fördermittel ohne oder mit zusätzlichen Sanktionen.