Bildung
Schulrecht und Prüfungsrecht
Prüfungsentscheidungen unterliegen grundsätzlich der rechtlichen Kontrolle durch die Verwaltungsgerichte. Vor allem berufsbezogene Prüfungen wie das Abitur oder universitäre Abschlüsse sind am Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 GG zu messen.
Der rechtliche Rahmen ergibt sich aus den Schul- bzw. Hochschulgesetzen der Länder in Verbindung mit den jeweiligen Prüfungsordnungen.
Im Prüfungsrecht gilt das Verschlechterungsverbot, weshalb sich durch Einlegung eines Rechtsbehelfs die Bewertung nicht verschlechtern kann.
Im Prüfungsrecht geht es um
- Anfechtung von Prüfungsentscheidungen (Abitur, berufliche Prüfungen, Staatsexamen u. ä.)
- Widerspruch gegen Entscheidungen von Prüfungsämtern
- Widerspruch und Klage gegen prüfungsrelevante Leistungsnachweise (Voraussetzung für Zwischenprüfung, Diplomprüfung, Staatsexamen, Magisterprüfung, Bachelorprüfung, Masterprüfung)
sowie nachgelagert um Schadensersatz wegen fehlerhafter Prüfungsentscheidungen, insbesondere Verdienstausfallentschädigungen.