Mandatsbedingungen - RechtDirekt - Die Online-Beratung zum Verwaltungsrecht und Agrarrecht.

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Mandatsbedingungen

Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff (RA)
Bahnhofsweg 1, 21244 Buchholz i. d. N.

Geltungsbereich

Die­se Man­dats­be­din­gun­gen gelten für al­le Ver­trä­ge über Be­ra­tung, Auskunft, Pro­zess­ver­tre­tung oder sons­ti­ge Auf­trä­ge (Mandate), so­weit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vor­ge­schrie­ben ist. Sie gel­ten auch für künftige Mandate. Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Mandanten finden nur An­wen­dung, wenn dies ausdrücklich schrift­lich vereinbart wurde.

Mandatsverhältnis

Die Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der RA hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z. B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater) prüfen zu lassen. Der RA ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit dem Mandanten abzustimmen. Telefonische Auskünfte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der RA ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Der RA ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

Pflich­ten des RA

Der RA wird den Man­dan­ten im an­ge­mes­se­nen Umfang über die Ergebnisse der Be­ar­bei­tung un­ter­rich­ten. Der RA ist zeit­lich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Mandanten, die ihm im Zu­sam­men­hang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durch­füh­rung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten er­fol­gen.
   
Pflich­ten des Mandanten

Der Man­dant wird den RA über al­le mit dem Man­dat zusammenhängenden Tatsachen um­fas­send und wahr­heits­ge­mäß in­for­mie­ren und ihm sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Un­ter­la­gen und Da­ten in geordneter Form übermitteln. Der Man­dant wird die ihm übermittelten Schreiben und Schrift­sät­ze des RA um­ge­hend sorgfältig da­rauf­hin über­prü­fen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und voll­stän­dig sind und den RA um­ge­hend über un­rich­ti­ge An­ga­ben in­for­mie­ren. Adres­sän­de­run­gen, insbesondere auch Änderungen von Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse, so­wie ei­ne län­ger­fris­ti­ge Ort­sab­we­sen­heit oder vorübergehende Un­er­reich­bar­keit teilt der Man­dant um­ge­hend mit.
  
Kor­res­pon­denz per Te­le­fax

So­weit der Mandant dem RA ei­ne Te­le­fax­num­mer mitteilt, er­klärt er sich bis auf Wi­der­ruf oder aus­drück­li­che an­der­wei­ti­ge Weisung damit einverstanden, dass ihm der RA ohne Ein­schrän­kun­gen über die­sen Te­le­fa­xan­schluss mandatsbezogene Informationen zusendet.
  
Kor­res­pon­denz per E-Mail

So­weit der Man­dant dem­ RA ei­ne E-Mail-Adresse mit­teilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der RA ihm ohne Einschränkung per un­ver­schlüs­sel­ter E-Mail man­dats­be­zo­ge­ne Informationen zu­sen­det. Dem Man­dan­ten ist bekannt, dass bei un­ver­schlüs­sel­ten E-Mails nur eingeschränkte Ver­trau­lich­keit ge­währ­leis­tet ist; da E-Mails bei der Übertragung einem Zugriff durch Drit­te unterliegen können, wird der RA in­so­fern von sei­ner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. So­weit der Man­dant zum Einsatz von Sig­na­tur­ver­fah­ren und Ver­schlüs­se­lungs­ver­fah­ren die tech­ni­schen Vo­raus­set­zun­gen besitzt und de­ren Ein­satz wünscht, teilt er dies dem RA mit. Elekt­ro­ni­sche Da­tei­en, die kei­ne E-Mails sind, wer­den von dem RA grund­sätz­lich nur in dem Datenfor­ma­t PDF über­mit­telt und ent­ge­gen­ge­nom­men, vor­be­halt­lich ei­ner ge­son­der­ten ab­wei­chen­den Ab­spra­che.
  
Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der RA haftet gegenüber dem Mandanten für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder aus gegebenen Garantien sowie bei Schäden, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, im Falle zwingender gesetzlicher Ansprüche uneingeschränkt. Im Übrigen wird die Haftung des RA gegenüber dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf 500.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall, maximal auf 2.000.000,00 EUR für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden beschränkt. Sofern der Mandant im Einzelfall eine darüberhinausgehende Versicherung wünscht, wird der Rechtsanwalt eine entsprechende Einzelfall­versicherung abschließen; die Mehrkosten trägt der Mandant.
  
Ak­te­nauf­be­wah­rung

Der Man­dant wird da­rauf hingewiesen, dass Handakten des RA nach Ablauf von 6 Jah­ren nach Be­en­di­gung des Mandats vernichtet werden, so­fern der Mandant die Akten nicht vor­her ab­holt; es gilt § 50 BRAO. Der RA ist be­rech­tigt, von allen Unterlagen Abschriften anzufertigen und zu behalten. Die Ak­ten­füh­rung und Aktenauf­be­wah­rung in elektronischer Form oder in einer anderen Form der Speicherung ist zu­läs­sig.
  
Kos­te­ners­tat­tun­g

Dem Mandanten ist bekannt, dass in ar­beitsgerichtlichen Strei­tig­kei­ten bis ein­schließ­lich der 1. In­stanz kei­ne Kos­ten­er­stat­tung statt­fin­det. Dies gilt grund­sätz­lich auch für Ver­fah­ren der freiwilligen Ge­richts­bar­keit sowie für be­hörd­li­che Ver­fah­ren, die keine Rechts­be­helfs­ver­fah­ren sind.
  
Leistungsumfang

Der Leistungsumfang der Rechtsberatung ergibt sich aus der auf der Internetseite https://recht-direkt.com dargestellten Leistungsbeschreibung. Die Rechtsberatung erfolgt gemäß § 34 Abs. 1 RVG, die Vergütung wird im Online-Bestellprozess vereinbart.
 
Bearbeitungszeit RechtDirekt

Die Bearbeitungszeit für eine Rückantwort des RA beträgt längstens 48 Stunden von Montag 8:00 Uhr bis Freitag 14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie auf der Internetseite „RechtDirekt“ mitgeteilte Betriebsferienzeiten. Die Frist zur ersten Rückantwort beginnt mit Eingang der Bestätigung über die Zahlung der Vergütung. Bedingung für die Einhaltung der Reaktionszeit ist die Erreichbarkeit des Mandanten über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse.

Ablehnung eines Auftrages

Aufträge, die nach der Einschätzung des RA für eine juristische Erstberatung nicht geeignet sind, können abgelehnt werden. Die Rechtsberatung in einem Fachgebiet, für welches der RA nach der eigenen Einschätzung keine ausreichende Fachkunde besitzt, kann ebenfalls abgelehnt werden. Etwaige Zahlungen werden zurückerstattet.

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Hinweis
Zur besseren Lesbarkeit ist im Text nur von RA und Mandant die Rede. Gemeint sind gleichermaßen auch RA'in (Rechtsanwältin) und Mandantin/nen.

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