Mandatsbedingungen
Rechtsanwältin Heinke Ritterhoff (RA)
Bahnhofsweg 1, 21244 Buchholz i. d. N.
Geltungsbereich
Diese Mandatsbedingungen gelten für alle Verträge über Beratung, Auskunft, Prozessvertretung oder sonstige Aufträge (Mandate), soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie gelten auch für künftige Mandate. Geschäftsbedingungen des Mandanten finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Mandatsverhältnis
Die Rechtsberatung bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine steuerliche Beratung und/oder Vertretung ist nicht geschuldet. Sofern die Rechtsangelegenheit ausländisches Recht berührt, weist der RA hierauf rechtzeitig hin. Steuerliche Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen hat der Mandant durch fachkundige Dritte (z. B. Fachanwalt für Steuerrecht, Steuerberater) prüfen zu lassen. Der RA ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats fachkundige Dritte heranzuziehen. Hierdurch entstehende Zusatzkosten sind rechtzeitig mit dem Mandanten abzustimmen. Telefonische Auskünfte sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Der RA ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur verpflichtet, wenn er einen darauf gerichteten Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Der RA ist berechtigt, die ihm anvertrauten Daten des Mandanten im Rahmen des Mandats mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Pflichten des RA
Der RA wird den Mandanten im angemessenen Umfang über die Ergebnisse der Bearbeitung unterrichten. Der RA ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen des Mandanten, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit Einwilligung des Mandanten erfolgen.
Pflichten des Mandanten
Der Mandant wird den RA über alle mit dem Mandat zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Mandat zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant wird die ihm übermittelten Schreiben und Schriftsätze des RA umgehend sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Angaben zum Sachverhalt wahrheitsgemäß und vollständig sind und den RA umgehend über unrichtige Angaben informieren. Adressänderungen, insbesondere auch Änderungen von Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse, sowie eine längerfristige Ortsabwesenheit oder vorübergehende Unerreichbarkeit teilt der Mandant umgehend mit.
Korrespondenz per Telefax
Soweit der Mandant dem RA eine Telefaxnummer mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche anderweitige Weisung damit einverstanden, dass ihm der RA ohne Einschränkungen über diesen Telefaxanschluss mandatsbezogene Informationen zusendet.
Korrespondenz per E-Mail
Soweit der Mandant dem RA eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt er jederzeit widerruflich ein, dass der RA ihm ohne Einschränkung per unverschlüsselter E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist; da E-Mails bei der Übertragung einem Zugriff durch Dritte unterliegen können, wird der RA insofern von seiner beruflichen Verschwiegenheitspflicht entbunden. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem RA mit. Elektronische Dateien, die keine E-Mails sind, werden von dem RA grundsätzlich nur in dem Datenformat PDF übermittelt und entgegengenommen, vorbehaltlich einer gesonderten abweichenden Absprache.
Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der RA haftet gegenüber dem Mandanten für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden oder aus gegebenen Garantien sowie bei Schäden, die in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person bestehen, im Falle zwingender gesetzlicher Ansprüche uneingeschränkt. Im Übrigen wird die Haftung des RA gegenüber dem Mandanten aus dem Mandatsverhältnis für einfach fahrlässig verursachte Schäden auf 500.000,00 EUR für jeden Versicherungsfall, maximal auf 2.000.000,00 EUR für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden beschränkt. Sofern der Mandant im Einzelfall eine darüberhinausgehende Versicherung wünscht, wird der Rechtsanwalt eine entsprechende Einzelfallversicherung abschließen; die Mehrkosten trägt der Mandant.
Aktenaufbewahrung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des RA nach Ablauf von 6 Jahren nach Beendigung des Mandats vernichtet werden, sofern der Mandant die Akten nicht vorher abholt; es gilt § 50 BRAO. Der RA ist berechtigt, von allen Unterlagen Abschriften anzufertigen und zu behalten. Die Aktenführung und Aktenaufbewahrung in elektronischer Form oder in einer anderen Form der Speicherung ist zulässig.
Kostenerstattung
Dem Mandanten ist bekannt, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten bis einschließlich der 1. Instanz keine Kostenerstattung stattfindet. Dies gilt grundsätzlich auch für Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie für behördliche Verfahren, die keine Rechtsbehelfsverfahren sind.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang der Rechtsberatung ergibt sich aus der auf der Internetseite https://recht-direkt.com dargestellten Leistungsbeschreibung. Die Rechtsberatung erfolgt gemäß § 34 Abs. 1 RVG, die Vergütung wird im Online-Bestellprozess vereinbart.
Bearbeitungszeit RechtDirekt
Die Bearbeitungszeit für eine Rückantwort des RA beträgt längstens 48 Stunden von Montag 8:00 Uhr bis Freitag 14:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage sowie auf der Internetseite „RechtDirekt“ mitgeteilte Betriebsferienzeiten. Die Frist zur ersten Rückantwort beginnt mit Eingang der Bestätigung über die Zahlung der Vergütung. Bedingung für die Einhaltung der Reaktionszeit ist die Erreichbarkeit des Mandanten über die von ihm mitgeteilte E-Mail-Adresse.
Ablehnung eines Auftrages
Aufträge, die nach der Einschätzung des RA für eine juristische Erstberatung nicht geeignet sind, können abgelehnt werden. Die Rechtsberatung in einem Fachgebiet, für welches der RA nach der eigenen Einschätzung keine ausreichende Fachkunde besitzt, kann ebenfalls abgelehnt werden. Etwaige Zahlungen werden zurückerstattet.
------------------------------------------
Hinweis
Zur besseren Lesbarkeit ist im Text nur von RA und Mandant die Rede. Gemeint sind gleichermaßen auch RA'in (Rechtsanwältin) und Mandantin/nen.