Landwirtschaftliches Erbrecht - RechtDirekt - Die Online-Beratung zum Verwaltungsrecht und Agrarrecht.

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Erbrecht
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Erbrecht und Höfeordnung

Die Vererbung und Übertragung landwirtschaftlicher Betriebe unterliegt besonderen Regelungen.

Nach der Höfeordnung, die in Nordwestdeutschland gilt, wird ein landwirtschaftlicher Betrieb als Sondervermögen behandelt und getrennt von dem Privatvermögen an die nachfolgende Generation weitergegeben. Ziel dieser Regelung ist es, die Aufteilung des Hofesvermögens zu verhindern, indem der Hof insgesamt und ungeteilt an einem Nachfolger weitergegeben wird. Das Privatvermögen wird dagegen nach den allgemeinen rechtlichen Vorschriften oder nach einem Testament vererbt, ohne dass der Hofesnachfolger insoweit eine bevorzugte Stellung hat.

Hofübergabevertrag
Landwirtschaftliche Betriebe (Höfe) können auch schon vor dem Erbfall durch eine vertragliche Vereinbarung auf den Hofesnachfolger übergeben werden. Übergabeverträge enthalten meistens auch auch Regelungen über das Altenteil und über die Abfindung weichender Erben. Gelegentlich wird in einem Übergabevertrag auch noch die Vererbung des Privatvermögens geregelt.

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