Datenschutz
Datenschutzrecht
Tagtäglich fällt eine unübersehbare Menge von Daten an. Dies sind auch Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter Personen, also personenbezogene Daten.
Gesetze zum Datenschutz sollen das Grundrecht des Einzelnen und sein verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleisten.
Nach den Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden personenbezogene Daten geschützt, wenn diese Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Die Speicherung von personenbezogenen Daten durch öffentliche Stellen (Behörden u.a.) und nicht-öffentliche Stellen (Personen, Gesellschaften, Personenvereinigungen u.a.) ist dem Betroffenen mitzuteilen, ihm ist über seine gespeicherten Daten Auskunft zu geben und der Betroffene kann einen Anspruch auf Datenberichtigung, Datenlöschung oder Datensperrung haben.
Die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine öffentliche Stelle kann auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche begründen.